Wichtige Information zum Bewerbungsschluss !
Für die Einstellung in den Gehobenen Dienst zum 1. Juli endet die Bewerbungsfrist am 30. Septemberdes Vorjahres.
Für den Mittleren Dienst ist für die Einstellung zum 1. März der 15. Mai des Vorjahres und für die Einstellung zum 1. September der 15. November des Vorjahres der Stichtag.
Dies bedeutet, dass an den Stichtagen die komplette Bewerbung bei der Einstellungsbehörde in Göppingen vorliegen muss!
Die komplette Bewerbung setzt die Teilnahme an einem Beratungstermin voraus. Die Bewerber benötigen danach etwa zwei Wochen, um die benötigten Unterlagen zu beschaffen. Brillenträger müssen mit der Bewerbung ein augenärztliches Attest vorlegen. Oft müssen für eine Untersuchung beim Augenarzt lange Wartezeiten für einen Untersuchungstermin eingerechnet werden!
Daher ist es dringend erforderlich, dass sich Bewerber spätestens drei, besser vier Wochen (bei Brillenträgern entsprechend länger) vor dem Stichtag mit ihrem Einstellungsberater in Verbindung setzen. Ansonsten läuft der Bewerber Gefahr, dass die Bewerbung nicht rechtzeitig vorliegt und er deshalb erst im Folgejahr eingestellt werden kann !